Seit Sonntag »2G« im Landkreis Hameln-Pyrmont

Mit der Allgemeinverfügung vom 19.11.2021 hat der Landkreis die Beschränkung des Zutritts und der Entgegennahme von Leistungen mit Wirkung ab dem 21.11.2021 eingeführt. Damit gilt in vielen Bereichen die sogenannte 2G-Regel, zum Beispiel für den Zutritt zu Sporthallen. Dieser ist nunmehr nur Personen erlaubt, die über einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis gemäß den gesetzlichen Vorgaben verfügen.

Das Hygiene- und Verhaltenskonzept des TTC wurde angepasst. Die Bestimmungen des TTVN für die Durchführung von Mannschaftskämpfen ab 1.9.2021 sind entsprechend berücksichtigt worden.

  Hygiene- und Verhaltenskonzept TTC 22.11.2021