Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung ab dem 12.12.2021

Ausnahme bei der 2G-Plus-Regelung sieht Erleichterung bei der Hallennutzung vor

Das Land Niedersachsen hat die Corona-Verordnung erneut geändert. Die bisherige 2G-Plus-Regelung sah für den Trainings- bzw. Spielbetrieb in geschlossenen Räumen für alle Genesenen bzw. Geimpften zusätzlich einen negativen PCR- oder PoC-Antigen-Test bzw. einen Selbsttest unter Aufsicht vor.

Nach der nun geänderten Verordnung kann auf den zusätzlichen Testnachweis verzichtet werden, wenn die Anzahl der am Training teilnehmenden Personen unter Berücksichtigung der vorhandenen Trainingsfläche je Hallendrittel auf 35 beschränkt wird. Diese Anzahl an Personen wird beim Training/Punkspiel regelmäßig nicht erreicht. Unter dieser Prämisse gelten folgende Regelungen für die Hallennutzung:

  • Dokumentation der Kontaktdaten notwendig
  • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben
  • 2G-Regel ist einzuhalten und mit einem Nachweis zu belegen. Die Nutzung ist beschränkt auf Geimpfte und Genesene
  • Umfassendes Durchlüften der Halle zwischen den Trainingseinheiten

Sofern sich die Regelungen nicht verändern, wird das Training im kommenden Jahr wieder aufgenommen, und zwar am 12. Januar wie gewohnt um 19:00 Uhr.

Das Hygiene- und Verhaltenskonzept (Stand 15.12.2021) des TTC wurde entsprechend angepasst.