Landkreis Hameln-Pyrmont stellt die Notwendigkeit der 3G-Regel fest
Mit der Allgemeinverfügung vom 31.08.2021 hat der Landkreis die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz der neuinfizierten Personen pro 100.000 Einwohner über dem festgelegten Grenzwert (mehr als 50 Neuinfizierte) festgestellt. Damit gilt ab dem 01.09.2021 die sogenannte 3G-Regel.
Für das morgige Training wurde das Hygiene- und Verhaltenskonzept des TTC nochmals angepasst. Es gilt bis auf Weiteres.
Verhaltens-Hygieneregeln-TTC.31.08.2021