Landkreis Hameln-Pyrmont stellt die Notwendigkeit der 3G-Regel fest
Mit der Allgemeinverfügung vom 08.11.2021 hat der Landkreis die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz der neuinfizierten Personen pro 100.000 Einwohner über dem festgelegten Grenzwert (mehr als 50 Neuinfizierte) festgestellt. Damit gilt ab dem 10.11.2021 die sogenannte 3G-Regel.
Für das heutigeTraining wurde das Hygiene- und Verhaltenskonzept des TTC nochmals angepasst. Es gilt bis auf Weiteres.
Verhaltens-Hygieneregeln-TTC 10.11.2021